Allgemeine Geschäftsbedingungen

legal

1. Allgemeines, Geltungsbereich

a. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (Auftraggeber). Die AGB gelten nur für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

b. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Auftraggebers gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

c. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringen.

d. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Kunden gegenüber uns abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Nutzungsrechte und Leistungen

 

a. Wir übertragen dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Rechte an Drittleistungen und Produkten Dritter (insbesondere Templates und Software) werden nur soweit übertragen, soweit uns dies möglich ist. Im Zweifel erfüllen wir ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer der Arbeiten. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

b. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben bei uns.

c. Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Kunden an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

d. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur die beschränkten Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Diese Entwürfe und Reinzeichnungen sind nach Ende der Nutzung an uns zurückzugeben beziehungsweise die digitalen Kopien sachgerecht zu löschen.

 

3. Vertragsschluss und Durchführung

 

a. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Auftraggeber Angebote, Entwürfe, Beschreibungen oder sonstige Unterlagen insbesondere in elektronischer Form überlassen haben. An solchen behalten wir uns hiermit sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.

b. Der Auftraggeber hat uns eigenverantwortlich die zur Leistung erforderlichen Inhalte (insbesondere Informationen, Texte, Bilder, Grafiken) zur Verfügung zu stellen. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen. Insbesondere werden wir nicht prüfen, ob gesetzliche Vorschriften eingehalten werden oder Rechte Dritter verletzt werden.

c. Websites werden auf Grundlage von Templates Dritter erstellt.

d. Im Onlinemarketing ist kein Erfolg im Sinne von Anfragen, Umsatz oder Vertragsschluss geschuldet.

 

4. Vergütung

 

a. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des Kostenvoranschlages in Textform. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Wurde keine Höhe der Stundensätze vereinbart, erfolgt die Vergütung insbesondere der Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD in der jeweils gültigen Fassung.

b. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, soweit nicht ein anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

c. Werden unsere Leistungen in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart genutzt, sind wir berechtigt, die Differenz zwischen der auf Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD ermittelten Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen.

d. Die Vergütung darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

e. Aufwendungsersatz für unsere Auslagen und Projektnebenkosten, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt zusätzlich zum Kostenvoranschlag.

f. GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversicherungsabgaben und Zollkosten werden vom Kunden getragen.

g. Sämtliche Angebote und mitgeteilte Zahlen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

a. Die Gegenleistung für unsere Beauftragung ist spätestens fällig und zu zahlen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und Erbringung beziehungsweise Abnahme der Leistung. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

b. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Gegenleistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

c. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

d. Gesondert zu vergütende Leistungen der Agentur sowie Kostenerstattungen werden nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten durch die Agentur in Rechnung gestellt und innerhalb von 10 Tagen durch den Kunden bezahlt.

e. Werden die bestellten Arbeiten als Teilprojekte abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung spätestens bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig.

 

6. Leistungsfrist und Verzug

 

a. Die Leistungsfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Leistungsfrist ca. 10 Wochen ab Vertragsschluss.

b. Sofern wir verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Auftraggeber hierüber informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Leistungsfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werden wir unverzüglich erstatten.

c. Der Eintritt unseres Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Geraten wir in Leistungsverzug, so ist der Ersatz des Verzugsschadens des Auftraggebers auf höchstens 5% des Auftragswerts begrenzt. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

d. Die Rechte des Auftraggebers gemäß dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (zB aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

7. Abnahme, Annahmeverzug

 

a. Mit Abnahme übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortlichkeit für die rechtliche Zulässigkeit jeglicher werblichen Verwendung der Leistungen.

b. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.

c. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

d. Die Leistung gilt als mangelfrei abgenommen, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab Ablieferung des Werkes schriftlich Mängel geltend gemacht werden. Die Leistung gilt, wenn die Installation von Kaufsachen abgeschlossen ist (sofern geschuldet).

 

8. Gewährleistung

 

a. Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

b. Im Falle der unkontrollierten Freigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung auftreten.

c. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Selbiges gilt für Produkte, die von Dritten zugekauft werden, insbesondere für Templates, Software, Druckerzeugnisse etc.

d. Die zum Zweck etwaiger Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Auftraggeber die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Auftraggeber nicht erkennbar.

e. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.

f. Die Gewährleistungsfrist beträgt maximal ein Jahr ab Lieferung oder Abnahme. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

g. Kaufsachen (auch Software) sind unverzüglich nach Erfüllung sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten in Bezug auf Mängel, die bei unverzüglicher, sorgfältiger Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Auftraggeber genehmigt, wenn uns nicht innerhalb von sieben Werktagen ab Leistung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.

 

9. Sonstige Haftung

 

a. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

b. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

c. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen
Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (zB für Sorgfalt in eigenen
Angelegenheiten) nur

i. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
ii. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

d. Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

e. Wir haften in keinem Fall für eine wettbewerbs-, patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Schutz- und Eintragungsfähigkeit bzw. rechtliche Unbedenklichkeit sowie für die Neuheit der erstellten Arbeiten.

 

10. Verjährung

 

Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln beträgt ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.

 

11. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

a. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UNKaufrechts.

b. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen aus Vertragsbeziehung ist am Ort unseres Sitzes, Regensburg.

c. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher auch internationaler ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz.

Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Verpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

Hier finden Sie die AGBs als PDF zum Download.

 

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